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Genehmigung für das Sammeln von Pilzen - Gemeinde Mühlwald
Sammeln Sie Pilze? Beachten Sie bitte die Bestimmungen, die zur Erhaltung und zum Schutz der Lebensgemeinschaft Wald und der Natur erlassen wurden. Zertreten Sie keine Pilze, sie sind lebensnotwendig für den Wald! Verwenden Sie beim Sammeln keine Rechen, Harken oder Stöcke.
Reinigen Sie die Pilze am Fundort und verwenden Sie feste, offene und gut durchlüftete Behälter.

Wann? Nur an den geraden Tagen des Monats (2-4-6 ...) von 7-19 Uhr
Wieviel? Maximal 1 kg pro Tag pro Person ab 14 Jahren
Wichtig: im Naturpark Rieserferner-Ahrn ist das Pilzesammeln verboten!
Durch den Kauf dieses Tickets erhalten Sie eine digitale Genehmigung für das Sammeln von Pilzen in der Gemeinde Mühlwald und zwar an den ausgewählten Tagen, welche Sie ausdrucken oder digital auf Ihrem Smartphone speichern können. Im Falle einer Kontrolle von Seiten der Forstwache müssen Sie dieses Dokument, zusammen mit Ihrem Personalausweis vorweisen.
Gebühr gemäß Artikel 6 des Landesgesetzes vom 09.07.2024, Nr. 593
Sammelgenehmigung: 10,00 € pro Person/Tag ab 18.07.2024



Anmeldung
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