Für
Kulturgüter unterschiedlicher Art, die
älter als 50 Jahre sind, muss die
Ausfuhr aus dem Staatsgebiet genehmigt werden. Dies betrifft beispielsweise denkmalgeschützte Kulturgüter, Kunstobjekte, archäologische Funde, Archiv- und Schriftgut (historische Dokumente). Die Ansuchen müssen entweder an die
Autonome Provinz Bozen (bei Ausfuhr in einen EU-Staat oder bei zeitweiliger Ausfuhr) oder an das
Denkmalamt in Verona (bei Ausfuhr in einen Nicht-EU-Staat) gestellt werden.
Detaillierte Anweisungen